Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Abweichende Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Nachfolgend wird der Erwerber der Ware Käufer genannt.
  3. Alle Vereinbarungen und Abweichungen die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind zur Wirksamkeit schriftlich niederzulegen.
  4. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder eine Lieferung erfolgt ist.
  5. Abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  6. Dieser Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt ausnahmslos alle bisher gültigen Fassungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, stets freibleibend und unverbindlich. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben und werden, wenn nicht anders vereinbart, nur gegen Berechnung ausgeliefert. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

Für die Bezeichnung des Produktes ist allein die West-Chemie-Artikelbezeichnung maßgeblich. Die zusätzliche Nennung von Kunden-Artikelbezeichnungen ist unverbindlich.

Abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn und soweit die Bezugsbedingungen von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Unser Stillschweigen auf entgegenstehende Bedingungen gilt nicht als Annahme. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Preisänderungen

Unsere Preise verstehen sich bei Abnahme vollständiger Verpackungseinheiten ab Werk zuzüglich Verpackung und Fracht, sowie der jeweils am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, freibleibend und beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren.

Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. Die Verkaufspreise sowie alle Angebote und Berechnungen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in EUR.

4. Verwendung

Unsere Waren sind, soweit nicht anders vereinbart, zur Verarbeitung im eigenen Betrieb des Käufers bestimmt.

5. Qualitätsangaben I Beratung

  1. Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unserer Waren sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

     

6. Lieferung

  1. Lieferzeiten I Lieferfristen / Verzug
    Die angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
  2. Krieg, Betriebsstörungen aller Art
    Verkehrsstörungen, Verfügungen oder sonstige Fälle von hoher Hand, sowie Streiks und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, die die Herstellung und den Versand verringern oder verhindern, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang der Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder berechtigen uns zum Rücktritt - auch teilweise - vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.
  3. Alle Waren reisen, sobald sie unser Werk oder unsere Auslieferungslager verlassen haben, auf Gefahr des Käufers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Wir wählen Versandweg und Versandart. Wünscht der Käufer einen anderen Versandweg oder eine andere Versandart und wird dem entsprochen, so geht bei vereinbarter frachtfreier Lieferung die Mehrfracht gegenüber der günstigsten Versandmöglichkeit zu seinen Lasten.
  4. Bei Lieferungen in Leih-Verpackung und Paletten berechnen wir diese und schreiben sie bei Rücksendung wieder gut.

     

7. Beanstandungen, Zurücknahme von Waren

Mängelrügen können wir nur dann berücksichtigen, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. (Mangelhafte Ware kann der Käufer lediglich zur Verfügung stellen.) Das Recht des Preisabzuges steht Ihm nicht zu. Die Zurücksendung der Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

Weist der Käufer einen Schaden nach, der durch Qualitätsmangel der gelieferten Ware verursacht ist, so soll als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis gelten.

Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

8. LiefereinsteIlung

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach oder verfügt er in unzulässiger Weise über die angelieferten Waren, so können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jegliche Lieferung an den Käufer einstellen.

Wir sind - unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, die Menge, mit deren Abruf oder Abnahme der Käufer im Laufe oder am Ende der Vertragsdauer im Rückstand ist, ohne Inverzugsetzung oder Gewährung einer Nachfrist zu streichen.

9. Berechnungsgrundlage

Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und der Lieferung den Preis gleicher Waren generell ermäßigen oder erhöhen, wird der neue Preis angewendet. Einer Preiserhöhung, die dem Besteller mitgeteilt werden muss, kann der binnen fünf Tagen nach Empfang der Mitteilung widersprechen.

Im Falle des Widerspruchs haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Unsere Entscheidung müssen wir dem Besteller unverzüglich bekanntgeben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind weitere Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Sukzessivlieferungsverträgen für die noch nicht gelieferten Mengen.

Maßgebend für unsere Berechnungen sind die von uns gestellten Maße und Gewichte.

10. Zahlungsbestimmungen

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Sitz in Greifenstein- Beilstein. Alle Zahlungen sind ausnahmslos an uns direkt zu leisten. Unsere Vetriebsbeauftragten sind nicht zum Inkasso berechtigt.

Skonto bei Barzahlung muss ausdrücklich der Höhe nach vereinbart sein. Sein Abzug ist nur berechtigt, wenn alle bis zum Zeitpunkt der Skonto-Zahlung fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig beglichen werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen. Wechsel gelten grundsätzlich nicht als Barzahlung und werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen. Erfüllungshalber Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung.

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs - und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem sie zueinander stehen. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB) so wird hiermit bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer diese für uns unentgeltlich verwahrt. Für aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache / Bestände gilt sonst das gleiche wie für Vorbehaltsware.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns abgetreten werden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt.

Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.

Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Vereinbarung, insbesondere nach Vereinbarung mit anderen nicht uns gehörenden Waren oder nach Verbindung, Vermischung weiter veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Eigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen; wir werden von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn Umstände eintreten, die eine Leistungserfüllung grundsätzlich oder in vollem Umfang als fraglich erscheinen lässt. Über den Umfang unseres Rechnungsbetrages ist der Käufer zur Abtretung der Forderung in keinem Fall befugt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.

Der Käufer verpflichtet sich, unsere Rechte aus verlängertem Eigentumsvorbehalt bei Abtretung seiner Forderung (Globalzession) an einen Gläubiger zu wahren und uns über eine derartige Zession zu informieren.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25%, dann sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Pfändung der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen.

12. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Rechtswirksamkeit des Vertrages

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist unser Sitz in Greifenstein-Beilstein.

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches, materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)

Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für sämtliche gegenseitige Ansprüche und Verbindlichkeiten ohne Rücksicht in wessen Händen sich der Streitgegenstand befindet, wir das Amtsgericht Herborn vereinbart.

Gleiches gilt auch bei Wechselklagen.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder die Bedingungen lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages in allen übrigen Teilen nicht. Bei unwirksamen Bestimmungen, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften; entsprechendes gilt für etwaige Lücken.